Gültig ab dem 1. Januar 2025
- Als Beitragsjahr gilt – abweichend vom Geschäftsjahr – der Zeitraum 1. August bis 31. Juli (analog zum Kita-Jahr).
- Den jährlich wiederkehrenden Beitrag legt jedes Mitglied nach eigener Einschätzung bei seiner Beitrittserklärung selbst fest, wobei der Mindestbeitrag 12,00 Euro pro Beitragsjahr für Fördermitglieder und für ordentliche Mitglieder beträgt; Firmenmitglieder zahlen einen Mindestbeitrag von 500,00 Euro pro Beitragsjahr.
- Der Beitrag kann vom Mitglied durch einseitige, schriftliche Erklärung jederzeit für das kommende Beitragsjahr abgeändert werden.
- Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich entrichtet. Monatliche Beiträge sind nicht vorgesehen.
- Beitragszahlungen erfolgen in den ersten drei Monaten eines Beitragsjahres (August bis Oktober) entsprechend dem Beschluss des Vorstandes.
- Zwecks Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes erteilen die Mitglieder ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Mitglieder, die während des laufenden Beitragsjahres dem Verein beitreten, zahlen den vollen Jahresbeitrag.
- Mitgliedschaften, die bis spätestens 31. Mai eines Jahres gekündigt werden, sind von der Beitragspflicht ab August des entsprechenden Jahres befreit.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 23.10.2024