Förderverein der KiTa im Grünen Winkel e.V.

Bei­trags­ord­nung

Gül­tig ab dem 1. Janu­ar 2025

  • Als Bei­trags­jahr gilt – abwei­chend vom Geschäfts­jahr – der Zeit­raum 1. August bis 31. Juli (ana­log zum Kita-Jahr).
  • Den jähr­lich wie­der­keh­ren­den Bei­trag legt jedes Mit­glied nach eige­ner Ein­schät­zung bei sei­ner Bei­tritts­er­klä­rung selbst fest, wobei der Min­dest­bei­trag 12,00 Euro pro Bei­trags­jahr für För­der­mit­glie­der und für ordent­li­che Mit­glie­der beträgt; Fir­men­mit­glie­der zah­len einen Min­dest­bei­trag von 500,00 Euro pro Beitragsjahr.
  • Der Bei­trag kann vom Mit­glied durch ein­sei­ti­ge, schrift­li­che Erklä­rung jeder­zeit für das kom­men­de Bei­trags­jahr abge­än­dert werden.
  • Die Mit­glieds­bei­trä­ge wer­den jähr­lich ent­rich­tet. Monat­li­che Bei­trä­ge sind nicht vorgesehen.
  • Bei­trags­zah­lun­gen erfol­gen in den ers­ten drei Mona­ten eines Bei­trags­jah­res (August bis Okto­ber) ent­spre­chend dem Beschluss des Vorstandes.
  • Zwecks Ver­ein­fa­chung des Ver­wal­tungs­auf­wan­des ertei­len die Mit­glie­der ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Mit­glie­der, die wäh­rend des lau­fen­den Bei­trags­jah­res dem Ver­ein bei­tre­ten, zah­len den vol­len Jahresbeitrag. 
  • Mit­glied­schaf­ten, die bis spä­tes­tens 31. Mai eines Jah­res gekün­digt wer­den, sind von der Bei­trags­pflicht ab August des ent­spre­chen­den Jah­res befreit.

Beschlos­sen auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung am 23.10.2024